Thüringer Forschungs- und Arbeitsstelle für inklusive Bildung

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Inklusionstag

Fahrplan schulische Inklusion

Inklusiver Unterricht

Fahrplan schulische Inklusion

Herausforderungen und Lösungen


Inklusion überall


1. Herausforderung: Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen leben überall - auch in Orten, in denen es keine Schule gibt.

Lösung: In Thüringen gibt es ein dichtes Netz guter Schulen. Auf dem Land ist die Schule oft die einzige öffentliche Einrichtung vor Ort. Sie bleibt erhalten und zu Fuß oder mit Schulbussen für alle Schüler gut erreichbar. Inklusion bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen auch Mitschüler mit besonderen Bedürfnissen haben und überall gemeinsam mit ihnen aufwachsen.


Inklusion und Lehrerbildung


2. Herausforderung: Für wohnortnahe inklusive Schulen fehlen Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten. Besonders groß ist der Mangel an Förderpädagogen.

Lösung: Eine inklusive Lehrerbildung an den Thüringer Universitäten wird sofort ausgebaut und ein Angebot an berufsbegleitenden Qualifikationen geschaffen. Außerdem werden die Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten für Inklusion weitergebildet.


Praxisbeispiel Prof. Dr. Bärbel Kracke, FSU Jena


Inklusion braucht Förderpädagogen


3. Herausforderung: Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen besuchen überall die Schule - auch in Orten, wo derzeit noch zu wenige Förderpädagogen arbeiten.

Lösung: Damit jedes Kind und jeder Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen die Schule wohnortnah besuchen kann, gehören an allen Thüringer Schulen ausreichend Förderpädagogen zum Kollegium.


Praxisbeispiel Petra Pulvers, Freie Reformschule "Franz von Assisi" Ilmenau



Inklusion und Förderzentren


4. Herausforderung: Neben dem gemeinsamen Unterricht bestehen auch die Förderzentren. Durch Zusammenlegungen und Schließungen von Förderzentren kann sonderpädagogische Kompetenz aus den Regionen verschwinden.

Lösung: Gesunkene Schülerzahlen und mehr gemeinsamer Unterricht erfordern die Regionalisierung sonderpädagogischer Kompetenz. Diese bleibt als Bestandteil aller Schularten vor Ort erhalten. Die sonderpädagogische Kompetenz kommt zum Kind.


Praxisbeispiel Thomas Gester, Kastanienschule Jena



Inklusion und Elternwunsch


5. Herausforderung: Eltern wollen die beste Schule für ihr Kind. Deutschland hat sich zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems verpflichtet. Ob ein Kind den gemeinsamen Unterricht besuchen kann, hängt vom Vorhandensein der erforderlichen Voraussetzungen an der Schule ab.

Lösung: Im Thüringer Schulgesetz ist der Vorrang des gemeinsamen Unterrichts festgeschrieben. Dem Elternwunsch für den gemeinsamen Unterricht ist zu entsprechen. Alle Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Inklusion und die beste Unterstützung an der wohnortnächsten Schule.


Praxisbeispiel Helga Jordan-Grompe



Inklusion und Schulentwicklung


6. Herausforderung: Eltern wünschen Inklusion - aber die Schule vor Ort "ist noch nicht so weit".

Lösung: Schulen entwickeln sich nicht durch Abwarten. Schülerinnen bzw. Schüler haben individuelle Bedürfnisse nicht erst in Zukunft, sondern heute. Schulen lernen, sich auf diejenigen Schüler einzustellen, die zu ihrer Schülerschaft gehören. Die Mitarbeiter der Schulämter, der Schulträger und die Schulleitungen kennen den Entwicklungsstand der einzelnen Schule. Sie unterstützen aktiv die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer und die Entwicklung guten Unterrichts. Sie alle arbeiten an der Entwicklung einer Schulkultur mit, in der alle Kinder und Jugendlichen des Ortes und der Region willkommen sind.


Praxisbeispiel Alexandra Porges, Freie Ganztagsgrundschule Anna Amalia Weimar



Inklusion und Teamarbeit


7. Herausforderung: In die Schule kommt ein Schüler, eine Schülerin mit besonderen Bedürfnissen - wie soll der einzelne Lehrer, die einzelne Lehrerin das allein schaffen?

Lösung: In jeder Klasse lernen sehr unterschiedliche Kinder bzw. Jugendliche. Sie alle können dann gut miteinander lernen, wenn die Erwachsenen bei der Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens ebenfalls zusammenarbeiten. Pädagoginnen sind keine Einzelkämpfer, sie arbeiten in einem Team, in dem sie sich gemeinsam auf Veränderungen einstellen. Dabei kooperieren sie mit Partnern außerhalb der Schule, z.B. mit Therapeuten, Ärzten und Sozialpädagogen. Kooperation als zentrale Aufgabe der Lehrkräfte ist gesetzlich festgeschrieben und verbindlich geregelt.


Praxisbeispiel Kerstin Beyer, Freie Reformschule "Franz von Assisi" Ilmenau



Inklusion und Unterrichtsalltag


8. Herausforderung: In der Schule ist ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf angekommen - wie soll er einen Schultag durchhalten?

Lösung: Viele Schulen haben sich vom Unterricht im 45-Minuten-Takt verabschiedet. Sie bieten einen Wechsel aus individuellen Lernzeiten, Fachunterricht, Projektarbeit und Epochenunterricht an. So können alle Schüler gemeinsam in der Klasse, mit Lernpartnern, in kleinen Gruppen oder auch allein in ihrem individuellen Tempo lernen. Ein schulinterner Lehrplan und gute zeitliche Strukturen vom Schuljahr bis zum einzelnen Schultag geben allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Schule eine klare Orientierung.


Praxisbeispiel Sabine Wolter, TGS "An der Trießnitz" Jena



Inklusion und Leistung


9. Herausforderung: Wenn Schüler mit besonderen Bedürfnissen den Unterrichtsstoff der Klasse nicht schaffen - wie sollen sie dann unterrichtet und bewertet werden?

Lösung: Neben den Lehrplänen unterstützt der "Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre" Lehrerinnen und Lehrer dabei, gemeinsame Bildungsangebote für alle Kinder und Jugendlichen auf ihrem jeweiligen Entwicklungsstand zu planen und zu gestalten. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen zeigen sich nicht nur in Noten, sondern auch in Entwicklungsberichten, die neben erreichten Lernzielen die individuellen Lernfortschritte enthalten.



Inklusion braucht Räume


10. Herausforderung: Schulgebäude und Klassenzimmer sind für Schüler mit besonderen Bedürfnissen oft nicht geeignet. Gemeinsamer Unterricht findet in ihnen trotzdem schon statt.

Lösung: IFür die verschiedenen Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler steht in jeder Schule ein barrierefreies und vielfältiges Raumangebot mit pädagogischen Lernumgebungen zur Verfügung. Bei Modernisierung und Schulneubau werden diese Bedürfnisse umfassend berücksichtigt. Dafür gibt es eine gesetzliche Rege-lung.



Inklusion und Schulbegleitung

Inklusion und Schulbegleitung


11. Herausforderung: Manche Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Bedarf benötigen einen Schulbegleiter - aber Schulbegleiter stehen oft nicht dauerhaft und nur personenbezogen zur Verfügung.

Lösung: Wenn ein Schüler eine Schulbegleitung benötigt, ist diese bereitzustellen. Aufgabe der Schulbegleiter ist die Unterstützung der sozialen Teilhabe. Deshalb wenden sie sich nicht allein einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen zu, sondern der Klasse, dem Jahrgang und auch der Schulgemeinschaft, damit alle dazugehören können.



Inklusion und Ämterdschungel


12. Herausforderung: Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihre Eltern brauchen vor Ort Unterstützung von unterschiedlichen Ämtern - aber Eltern sind keine Verwaltungsexperten.

Lösung: Ämter der unterschiedlichen Verwaltungsebenen kooperieren bei der Umsetzung schulischer Inklusion bürgernah. Überall in Thüringen arbeiten Schul- und Schulverwaltungsämter, Jugend- und Sozialämter gut zusammen. Diese inklu-sionsorientierte Kooperation ist gesetzlich so geregelt, dass sie Hilfe aus einer Hand bietet.


Praxisbeispiel Christina Schumann, Elternmentoren Jena e.V.



Inklusion in der Schule und danach


13. Herausforderung: Viele Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben bereits ihre Schulzeit im gemeinsamen Unterricht erlebt. Wie geht es nach der Schule weiter?

Lösung: Thüringer Berufsschulen stellen sich zunehmend auf Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein. Sie entwickeln ein inklusives Berufsvor-bereitungsjahr. Darüber hinaus lernen Schüler mit besonderen Bedürfnissen gemeinsam mit den anderen Berufsschülern. Sie absolvieren eine individualisierte Qualifizierung. Berufliche Inklusion gelingt, wenn sich viele Thüringer Unternehmen und der öffentliche Dienst für Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt öffnen.


Praxisbeispiel Ulrike Gelhausen-Kolbeck, Frank Gräf; Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam lernen - gemeinsam leben Thüringen e.V.

Inklusion jetzt !


Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf Inklusion. Die Schullaufbahn eines Kindes ist nur zwei oder zweieinhalb Wahlperioden lang. In jeder Wahlperio-de haben Politikerinnen und Politiker aufs Neue die Chance, Entscheidungen zu treffen. Aber jedes Kind besucht die Schule nur einmal. Im Zentrum der politischen Entscheidungen über schulische Inklusion müssen deshalb alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf stehen!



Die Erstunterzeichner:

Ulrike Gelhausen-Kolbeck, Vorsitzende der LAG Gemeinsam leben-gemeinsam lernen Thüringen e.V.

Prof. Dr. Bärbel Kracke, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Konsortium für den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre

Joachim Leibiger, Beauftragter der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen

Prof. Dr. Roland Merten, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Staatssekretär a.D.

Alexandra Porges, Leiterin der Freien Ganztagsgrundschule Anna Amalia in Weimar

Astrid Rothe-Beinlich, Mitglied des Thüringer Landtages, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Prof. Dr. Ada Sasse, Humboldt-Universität zu Berlin, Konsortium für den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre

Frank Schenker, Bürgermeister und Dezernent für Familie, Bildung und Soziales in Jena a.D.

Christina Schumann, Sozialberatung der Elternmentoren Jena e.V.

Anne-Katrin Thierschmidt, Querwege Jena e.V.